Hecken und Wege pflegen

Liebe Pächterinnen und Pächter, liebe Mitglieder,

Es ist mal wieder so weit:

Die Hecken dürfen/sollen/müssen zurückgeschnitten und gepflegt werden.

Hierzu finden sich die wichtigsten Informationen wie immer in der Kleingartenordnung, und auch hier auf der Webseite wurde schon manches dazu veröffentlicht.

Dass der der Zuwachs nicht auf die Wege ragen soll und diese erst recht nicht beeinträchtigen sollte, versteht sich eigentlich von selbst…

Wildtriebe entfernen

Holunder, Ahorn oder Haselnuss Sämlinge oder Wildtriebe müssen aus den Hecken entfernt werden. Mancherorts haben auch die Eichhörnchen Walnussbäumchen gepflanzt – das alles lässt sich in den ersten Jahren noch einigermaßen leicht entfernen, wird aber zusehends schwieriger und beeinträchtigt dann auch den Rest der Hecke.

Haltet die Hecken bitte schmal und kurz, das ist auch weniger Arbeit für Euch.

Pflege der Gemeinschaftswege

Bitte pflegt die Zugangswege bis zur Mitte – hier muss auch mal eine oder mehrere Schubkarre Material bewegt werden. Der Vorstand bemüht sich, für die Gemeinschaftsarbeit noch mehr Material zu organisieren, aber grundsätzlich gilt:
Die Gemeinschaftswege im Innenbereich müssen von uns allen – also den Pächtern/Unterpächter jeweils bis zur Mitte des Weges gepflegt werden. Hierzu muss auch mal die eine oder andere Schubkarre Material in die Hand genommen, bewegt und in den Boden gebracht werden. Am besten macht man das mit seinen Nachbarn gemeinsam.

Kleinere Reparaturen bedingt durch Geländesenkungen oder Unebenheiten sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht von den jeweiligen Anliegern unaufgefordert durchzuführen.

Sind größere Reparaturen erforderlich, wird vom Verein das nötige Material zu Verfügung gestellt. Entsprechende Schäden bitten wir dem Vorstand zur Beurteilung zu melden.

Für die öffentlich zugänglichen Wege ist die Stadt Konstanz/ TBK zuständig. Auch hier bitten wir aber um Hinweise, wenn erhebliche Risse oder Löcher entstanden sind.

Flurschäden durch Gartenarbeit

Wer bei der eigenen Gartenarbeit, etwa durch Transport von Material die Gemeinschaftsanlagen/ Wege beschädigt, ist für die Wiederinstandsetzung von Flurschäden verantwortlich. Löcher, Rillen etwa durch Schubkarren, Anhänger oder gar durch Kleinbagger sind daher wieder unverzüglich und ohne gesonderte Aufforderung zu beseitigen. Eigentlich sollte das selbstverständlich sein.

Besten Dank für die Beachtung,

der Vorstand