Anbau von Cannabis im Kleingarten

Liebe Gartenfreundinnen und Freunde,

wir weisen aus gegebenem Anlass auf folgendes hin: 
Ab dem 01.04.2024 ist der private Anbau von bis zu drei Cannabispflanzen gleichzeitig erlaubt. (§ 9 Abs. 1 Cannabisgesetz (CanG) – Anforderungen an den privaten Eigenanbau). 
Voraussetzung hierfür ist allerdings ein umfassender Zugangsschutz insbesondere vor Kindern und Jugendlichen. 

Dies kann in der Privatwohnung möglicherweise gewährleistet werden. In einer Kleingartenparzelle als Teil einer öffentlich zugänglichen Kleingartenanlage, zumal in der Nähe einer Grundschule und von Spielplätzen kann dies praktisch nicht mit ausreichender Sicherheit umgesetzt werden. (§ 10 Abs. 1 CanC – Schutzmaßnahmen im privaten Raum, Auswirkungen auf die Nachbarschaft).

Eine weitere Bestimmung lautet, dass von dem Anbau keine „Belästigungen und Störungen für die Nachbarschaft“ ausgehen dürfen (§ 10 Abs. 2 CanC). Auch diese Einschränkung steht einem Cannabis-Anbau in Kleingartenanlagen entgegen, da zu erwarten ist, dass sich ein Teil der durch die Neuregelung „umgelenkten“ Beschaffungskriminalität in die Anlagen verlagert und dadurch auch die Zahl anderer Delikte wie Einbrüche und Brandstiftungen zunimmt.

Wir bitten daher folgendes zu beachten:

Der gezielte Anbau sowie die Duldung von Pflanzen mit einem gesetzlichen Anbauverbot (Betäubungsmittelgesetz, EU-Verordnung zur Eindämmung invasiver gebietsfremder Pflanzen, etc.) ist weder auf den Parzellen noch auf der Gemeinschaftsfläche zulässig. Pflanzen, die in unverarbeiteten Zustand als Rauschmittel verwendet werden können, dürfen auf der gesamten Fläche der Kleingartenanlage nicht angebaut werden, also weder auf den Parzellen noch auf der Gemeinschaftsfläche.

In den Gartenparzellen von Kleingartenanlagen ist der Anbau von Cannabis daher bis auf weiteres wie bisher verboten.
Wer die Pflanzen kultivieren möchte, möge das in seiner eigenen Wohnung tun.

Der Vorstand

Auf die weiteren Vorgaben und Hinweise zur Pflanzenauswahl als ANLAGE 2 zu § 6 unserer Kleingartenordnung wird ausdrücklich hingewiesen.
Verbotene Anpflanzungen sind zwingend zu beachten.