Verbot des Verbrennens von Gartenabfällen und allgemeine Rücksichtnahme

Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,

aus aktuellem Anlass möchten wir als Vorstand heute ein wichtiges Thema ansprechen, das für das friedliche und gesundheitsfreundliche Miteinander in unserer Kleingartenanlage von entscheidender Bedeutung ist.

1. Das Verbrennen von Gartenabfällen ist strengstens verboten

Wir müssen leider feststellen, dass es kürzlich wieder einmal zu einem Vorfall kam, bei dem Gartenabfälle verbrannt wurden. Dies führte zu einer erheblichen Geruchs- und Rauchbelästigung für die Nachbarn.

Wir weisen daher unmissverständlich auf diese Selbstverständlichkeit hin: Das Verbrennen von Laub, Ästen, Unkraut und jeglichen anderen Abfällen ist ausnahmslos verboten.

Dieses Verbot ist sowohl in der Kleingartenordnung der Stadt Konstanz (Punkt 1: „Das Verbrennen von Grünabfällen und Müll ist verboten.“) als auch in unserer Vereins-Kleingartenordnung klar und deutlich geregelt. Verstöße gegen diese Regelung können zu einer Abmahnung und Anzeige führen.

2. Korrekte Entsorgung von Gartenabfällen

Die Kleingartenordnung der Stadt (Punkte 2 und 3) gibt den richtigen und einzigen Weg vor:

  • Kompostieren: Jeder Garten muss über eine sachgerecht betriebene Kompostanlage verfügen. Dies ist der beste Weg, um organische Abfälle in wertvollen Humus zu verwandeln.
  • Entsorgen: Sperrige oder überschüssige Grünabfälle, die nicht kompostiert werden können, müssen über die kommunalen Betriebe (z.B. die öffentliche Grüngutannahme/ EBK Wertstoffhof Dorfweiher) entsorgt werden.

3. Rücksichtnahme beim Grillen und im Allgemeinen

Das Prinzip der Rücksichtnahme gilt auch für andere Bereiche des Gartenlebens. Unsere Vereins-Kleingartenordnung regelt in Punkt 14 das oft mit Ärger verbundene Thema Grillen:

  • Der Standort des Grills ist mit Rücksicht auf die Nachbarn zu wählen.
  • Die Rauchentwicklung darf die Nutzung der Nachbarparzellen nicht beeinträchtigen!
    Ein kleiner Tipp: Die Verwendung von geeigneten, raucharmen Grillanzündern ist ein einfacher Weg, um unnötige Belästigungen zu vermeiden und freut Umwelt und auch Ihre Nachbarn… Reisig, Äste etc. gehören nicht auf den Grill. 
  • Auch im Grill ist das Verfeuern von Holz, Pappe, Papier oder Grünschnitt verboten. Erlaubt sind nur Holzkohle oder Gas.

Wir appellieren an Sie alle, das Prinzip der Rücksichtnahme auf alle Aspekte des nachbarschaftlichen Zusammenlebens auszuweiten – es gilt auch im Kleingarten, sei es bei der Lautstärke von Musik und Besuchern im Garten, Ruhezeiten, bei handwerklichen Arbeiten oder beim Spielen der Kinder – aber auch beim Überwuchs von Bäumen, Hecken und Unkraut. 

Eine einfache Faustregel für ein gutes Miteinander lautet: 
Die eigene Freude am Garten endet dort, wo die Beeinträchtigung des Nachbarn beginnt.

Ein Appell zum Schluss: Miteinander reden, nicht nur übereinander

Ein Garten ist ein Ort der Gemeinschaft. Und zu einer funktionierenden Gemeinschaft gehört die direkte Kommunikation. Viele Unstimmigkeiten lassen sich durch ein kurzes, respektvolles Gespräch von Parzelle zu Parzelle klären, bevor sie zu einem echten Ärgernis werden.

Sprechen Sie miteinander, nicht nur übereinander. Der Vorstand ist für die Einhaltung der Rahmenordnung da, aber wir sind nicht die Schiedsrichter für jede Meinungsverschiedenheit. Ein offenes Wort unter Nachbarn ist oft der schnellste und beste Weg. Bei Ordnungswidrigkeiten – wie dem Verbrennen von Abfällen – sind die Behörden der richtige erste Ansprechpartner, nicht der Vorstand.

Wir sind davon überzeugt, dass unsere Kleingartenanlage ein Ort der Erholung und des friedlichen Miteinanders für alle sein soll. Bitte helfen Sie mit, indem Sie die für uns alle verbindlichen Regeln der Kleingartenordnung beachten und aktiv Rücksicht auf Ihre Gartennachbarn nehmen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation.

Euer Vorstandsteam