Gemeinschafts­arbeit 2022

Gemeinschaftsarbeit

Termine

Beginn:    jeweils 8.00 – 13.00 Uhr

Nur wenn ausreichend Arbeit zur Verfügung steht können Pächter der nicht zugeteilten Felder an der Gemeinschaftsarbeit teilnehmen.

Dies sind die fixen Termine für die angegebenen Gartenfelder!

FELDER

3 / 7 / 9

Samstag, 5. März

Samstag, 2. April

Samstag, 7. Mai

FELDER

1 / 2 / 10

Samstag, 4. Juni

Samstag, 2. Juli

Samstag, 6. August

FELDER

4 / 5 / 6 / 8

Samstag, 10. September

Samstag, 8. Oktober

Samstag, 12. November

Grünabfallcontainer-Termine
Erlenweg Parkplatz Haidelmoosschule:

                   von

Mi. 30.03. 16 Uhr bis Mi. 13.04. 12 Uhr

                   von

Mi. 14.09. 16 Uhr bis Mi. 28.09. 12 Uhr

Allgemeines zur Gemeinschaftsarbeit

 

Grundsätzlich muss die Kleingartenanlage Haidelmoos durch den Verein und
seine Mitglieder gepflegt werden.

In der Jahreshauptversammlung, deren Beschlüsse auch für neue Mitglieder
bindend sind, wurde beschlossen, dass jedes Mitglied im Laufe des Jahres
Insgesamt 5 Gemeinschaftsarbeitsstunden abzuleisten hat.
Fehlstunden werden mit 25.00 € in Rechnung gestellt;
Ab dem Folgejahr, nach dem das 75. Lebensjahr beendet wurde 0,0 Stunden automatisch.
Die Termine für die Gemeinschaftsarbeit werden in den Schaukästen für die
Gemeinschaftsarbeit und künftig auch auf der Webseite bekannt gegeben.

Den Nachweis, dass die jährliche Gemeinschaftsarbeit erbracht wurde, muss das Mitglied führen, nicht der Verein. 

Sollte der Verein beim Erstellen der Jahresrechnung einmal übersehen haben, dass jemand seine Gemeinschaftsarbeit geleistet hat, und ihm die Fehlstunden fälschlicherweise in Rechnung stellen – dann korrigieren wir diesen Fehler natürlich gegen Vorlage der Arbeitskarte. Diese also bis zur nächsten Jahresrechnung aufheben, denn sie dient als Nachweis (Quittung) der geleisteten Stunden! 

Die Gemeinschaftsarbeit kann auch durch andere Tätigkeiten für die Kleingärtnervereinigung erbracht werden, etwa durch Mitarbeit im Vorstand, Toilettenreinigung, Wasserwartung und anderes. Hierzu bedarf es aber ausdrücklich der vorherigen Abstimmung mit dem Verein.