Garten­begehungen

Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,

wir kündigen hiermit die routinemäßige Gartenbegehung der Parzellen in unserer Kleingartenanlage im Haidelmoos durch den Vorstand an.

Termin:  
Samstag, den 7. Mai 2022
zwischen 11 und 14 Uhr.

Warum Gartenbegehungen?

Gartenbegehungen werden durch den Vorstand regelmäßig jedes Jahr durchgeführt. Sie können aber auch außerhalb der allgemeinen Termine stattfinden.
Alle Pächter sind grundsätzlich verpflichtet, die Kleingartenordnung des Vereins und die Regeln des Bundeskleingartengesetzes einzuhalten.

Der Vorstand ist als Generalpächter der Anlage verpflichtet, die vertragsgemäße Einhaltung nach den Gesetzen und Regeln zu überwachen und gegebenenfalls bei Mängeln die Pächter zur Abstellung aufzufordern. Hierzu ist der Verein, vertreten durch den Vorstand, auch gegenüber der Stadt Konstanz als Verpächterin verpflichtet.

Ziel ist also die Erhaltung des vertragsgemäßen Zustandes der Anlage durchzusetzen. Wir möchten auf Bewirtschaftungsmängel hinweisen und suchen dazu den Dialog mit unseren Mitgliedern. Wir fordern allerdings auch mit Ermahnungen und Abmahnungen zur Beseitigung von Mängeln auf und können im Falle der Missachtung von Abmahnungen auch Kündigungen gegenüber den Kleingartenpächtern aussprechen.

Die Gartenbegehungen der Parzellen werden auch per Aushang in den Schaukästen angekündigt und während der Durchführung bei Mängeln schriftlich und fotografisch dokumentiert. Festgestellte Mängel werden den verantwortlichen Pächter mitgeteilt, diese an ihre Pflichten erinnert und eine Frist zur Abhilfe gesetzt. Nach Ablauf der Frist erfolgt eine weitere Besichtigung, um den Fortschritt festzustellen, eine weitere Abmahnung auszusprechen oder als letzte Konsequenz die Kündigung auszusprechen.

Wir freuen uns, Sie am Samstag zwischen 11 und 14 Uhr in Ihren Gärten anzutreffen und mit Ihnen ins Gespräch zu kommen!